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Der
Aufstellplatz für die Silos ist so zu wählen und vorzubereiten,
dass ein Unterspülen und seitliches Abrutschen unmöglich ist. |
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Es muss ein
ebener waagerechter Aufstellplatz von mindestens 3x3 mtr Groesse
vorhanden sein. Die Höhe des Silos ist 7.10 mtr. |
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Beim
Aufstellen im Bereich von Baugraben und Gräben ist darauf zu
achten, dass der notwendige Sicherheitsabstand gewährleistet ist.
Geregelt ist dies in der DIN 4124 (mindestens 1.70 mtr zum
Rand).
Der Aufstellplatz soll den notwendigen Sicherheitsabstand zu
elektrischen Freileitungen einhalten. |
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Dabei ist zu
beachten ,dass die Fahrzeuge ein Gesamtgewicht von bis zu 40
Tonnen haben. |
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Das Silo muss
senkrecht stehen. |
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Es müssen
Unterleghölzer (keine dünnen Leisten) zur Verfügung gestellt
werden, worauf das Silo einen sicheren Stand bekommt. |
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Krantransport
ist verboten. |
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Öffnen des
Domdeckels ist verboten. |
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Der Ruettler
darf nur am Ende beim Entleeren, zeitgleich mit der
Foerderanlage oder Mischmaschine in Betrieb sein. |
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Bei leeren
Silos ist der Ruettler sofort auszuschalten. |
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Bei
Frostgefahr muss der Schaltschrank und Wasserpumpe entwässert
und im geheizten Raum gelagert werden. |
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Der Benutzer
ist und bleibt ohne Ausnahmen für das Silo auf der Baustelle
verantwortlich. |
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Der Benutzer
haftet für alle Gefahren und Schäden, die durch die Benutzung
des Silos auftreten. |
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Wenn durch
Umstände , die der Benutzer zu verantworten hat, Wartezeiten
entstehen, werden die in Rechnung gestellt. |
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Falls
vorstehende Bedingungen nicht erfüllt sind, wird das Silo nicht
aufgestellt. |
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Alle am
Baustellensilo festgestellten Schäden und Manipulationen sind
dem Eigentümer des Silos unverzüglich zu melden. |
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Die Rückgabe
des Silos erfolgt durch Bereitstellung zur Abholung auf der
Baustelle des Benutzers.
Wird das Silo nicht im vereinbarten Zustand zurückgegeben,
gleich aus welchen Grund, hat der Benutzer die zusätzlichen
Kosten zu tragen. |